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   OLG Braunschweig, 21.08.2006 - Ss (OWi) 100/06   

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OLG Braunschweig, 21.08.2006 - Ss (OWi) 100/06 (https://dejure.org/2006,35390)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21.08.2006 - Ss (OWi) 100/06 (https://dejure.org/2006,35390)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 21. August 2006 - Ss (OWi) 100/06 (https://dejure.org/2006,35390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Göttingen - 36 OWi 202/06
  • OLG Braunschweig, 21.08.2006 - Ss (OWi) 100/06
 
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  • BayObLG, 12.01.1990 - 1 ObOWi 174/89
    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.08.2006 - Ss OWi 100/06
    Denn eine ordnungsgemäße Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erfordert, dass der Verfahrensgegenstand dem Betroffenen durch die Verwaltungsbehörde bekannt gegeben wird; eine Kenntniserlangung durch Dritte - hier im Wege der Aushändigung des Anhörungsbogens durch die Halterin - genügt diesen Anforderungen nicht (BayObLG NZV 1990, 285).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.08.2006 - Ss OWi 100/06
    Dies gilt selbst dann, wenn der Fahrer in der Folgezeit den Anhörungsbogen ausfüllt und an die Verwaltungsbehörde zurücksendet, da die schriftliche Äußerung des Fahrzeugführers als Handlung einer Privatperson die Verjährung nicht zu unterbrechen vermag (BGHSt 24, 321 [325]; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1978 - 5 Ss OWi 2708/78 -, bei juris).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.08.2006 - Ss OWi 100/06
    Das Amtsgericht war befugt, über die Frage der Bekanntgabe der Einleitung des Ermittlungsverfahrens Zeugenbeweis zu erheben, da sich angesichts des auf Bl. 8 d.A. befindlichen Vermerks des Mitarbeiters der Verwaltungsbehörde für die Tatsache einer Bekanntgabe, ihren Zeitpunkt und ihren Inhalt zumindest Anhaltspunkte aus der Akte ergaben (vgl. dazu BGHSt 30, 215 [219 f.]).
  • OLG Hamm, 02.11.1978 - 5 Ss OWi 2708/78
    Auszug aus OLG Braunschweig, 21.08.2006 - Ss OWi 100/06
    Dies gilt selbst dann, wenn der Fahrer in der Folgezeit den Anhörungsbogen ausfüllt und an die Verwaltungsbehörde zurücksendet, da die schriftliche Äußerung des Fahrzeugführers als Handlung einer Privatperson die Verjährung nicht zu unterbrechen vermag (BGHSt 24, 321 [325]; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1978 - 5 Ss OWi 2708/78 -, bei juris).
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